Rückgaberecht der Konsumenten
Die entscheidende gesetzliche Neuerung für das Recycling von Elektro- und Elektronikschrott brachte 1998 die Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG). Diese Verordnung schreibt nicht nur das Verbot fest, Elektro- und Elektronikgeräte mit dem Hauskehricht zu entsorgen oder auf eine Deponie zu bringen; sie berechtigt auch die Konsumentinnen und Konsumenten, ausgediente Elektrogeräte einem Händler, Hersteller bzw. Importeur oder einem Entsorgungsunternehmen zurückgegeben. Zulässig ist auch die Rückgabe an eine öffentliche Sammlung oder Sammelstelle, sofern die Gemeinden, die gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind, solche Sammelstellen anbieten.Rücknahmepflicht der Hersteller und Händler
Mit der Verordnung werden die Hersteller für die Entsorgung ihrer Produkte verantwortlich. Sie sind seither dazu verpflichtet, dieselben Geräte, die sie in ihrem Sortiment haben, unabhängig von einem Neukauf zurückzunehmen. Wer also Fernseher verkauft, muss die Rücknahme von sämtlichen Modellen akzeptieren.Viele Händler informieren inzwischen ihre Kundinnen und Kunden ausführlich über das eingeführte Rücknahmesystem. In der Regel ist dieses System mit dem S.EN.S-Label "Entsorgung gesichert!" oder mit der "SWICO Recycling-Garantie" gekennzeichnet; beide gewährleisten ein umweltverträgliches Entsorgungsverfahren.
Was ist neu ab Januar 2005?
Ab dem 1. Januar 2005 werden nun auch beim Kauf von Elektrowerkzeugen, elektrisch betriebenen Bau-, Garten- und Hobbygeräten sowie von Spielwaren mit elektrischen oder elektronischen Komponenten vorgezogene Recyclinggebühren erhoben; gleichzeitig werden ausgediente Elektrowerkzeuge etc. von diesem Zeitpunkt an kostenlos zurückgenommen.Damit ist nunmehr die Finanzierung der Entsorgung und kostenlosen Rückgabe von folgenden elektrischen und elektronischen Geräten gesichert:
Büro-, Telekommunikations- und Informatikgeräte (Computer, Bildschirme, Tastaturen, externe Speicher, Modems, Scanner, Drucker, Plotter, Bänder, Kassensysteme, Handys, Kopierer, FAX sowie deren Zubehör); Unterhaltungselektronik (Fernseher, Radio, Stereoanlagen, Lautsprecher, Camcorder, Projektoren, Digital- und Analogkameras, CD-Spieler sowie deren Zubehör). Haushaltklein- und -grossgeräte (z.B. Küchengeräte, Staubsauger, Nähmaschinen, Kaffeemaschinen, Kühlgeräte, Backöfen, Waschmaschinen sowie deren Zubehör). Spielwaren mit elektrischen oder elektronischen Komponenten, Elektrogeräte des Bau-, Garten- und Hobbymarktes (Elektrowerkzeuge, elektrische Gartengeräte sowie deren Zubehör).
Diese Geräte müssen an einer Verkaufsstelle (auch ohne Neukauf) oder bei einer der offiziellen regionalen Sammelstellen abgegeben werden. Im Frühjahr 2005 (02. bis 14. Mai 05) wird ausserdem wiederum eine kostenlose Sammelaktion in allen Oberwalliser Gemeinden durchgeführt.
Recycling schafft Arbeitsplätze
Die Umwandlung des Elektroschrotts in Wertstoffe wird in Zerlege- und Recyclingbetrieben vorgenommen. Unter den Zerlegebetrieben befinden sich auch soziale Institutionen wie Behinderten- und Wiedereingliederungswerkstätten. Die Eingliederungswerkstatt in Bitsch zeigt beispielhaft, wie umweltgerechtes Recycling und die Schaffung von Arbeitsplätzen im Sinne der sozialen Integration und des Gemeinwohls Hand in Hand gehen.Abfallberatung Oberwallis
