Wildes Deponieren bei Papierkörben...
Im vorliegenden Fall wurden solche Papierkörbe von Anwohnern oder Passanten dazu missbraucht, um grössere Mengen Hauskehricht darin zu entsorgen. Wie beiliegende Fotografie dokumentiert, wurde der Hauskehricht offen oder in herkömmlichen Plastiksäcken in diese Behälter gestopft bzw. daneben deponiert, ohne Rücksicht auf die Zusammensetzung der Abfälle und die vorgeschriebenen Gebinde. Erfahrungsgemäss sind in solchen Fällen sehr oft brennbare Materialien mit Wertstoffen, ja manchmal sogar mit giftigen Stoffen vermischt. Den Verursachern scheint dabei nicht nur jeglicher Sortieraufwand zu hoch und zu mühsam zu sein, es geht ihnen offensichtlich und vor allem darum, auf diese Weise Kehrichtsackgebühr zu sparen. Diese Art Entsorgung verunstaltet aber nicht nur das Strassenbild, sie verstösst darüber hinaus gegen das Kehrichtreglement und ist strafbar; für die betroffene Gemeinde ist sie mit zusätzlichem Aufwand und mit Mehrkosten verbunden....und Separatsammelstellen
Ebenso illegal ist das "wilde" Deponieren von vermischten Abfällen bei kommunalen Separatsammelstellen, wie es unser zweites Beispiel aus derselben Gemeinde dokumentiert. Sinn und Zweck dieser Sammelstellen ist bekanntlich die Abfalltrennung mittels der von den Gemeinden bereitgestellten Container für Wertstoffe wie Glas, Blech, Papier / Karton, Öle, Kleider usw.Die allermeisten Oberwalliser Gemeinden haben im Verlauf der letzten Jahre in die Infrastruktur für Separatsammelstellen investiert, indem eigene Plätze hergerichtet und mit den entsprechenden Containern und Behältern für die getrennt zu sammelnden Wertstoffe aus- gestattet wurden. Dieses Infrastrukturangebot wird den Bürgerinnen und Bürgern kostenlos zur Verfügung gestellt; die Gemeinden übernehmen in der Regel auch die Kosten für Transport und Wiederverwertung des Sammelgutes.
Leider wird auch dieses Angebot in manchen Fällen übel missbraucht, wie beiliegende Fotografie zeigt, indem Abfälle, wild durcheinander gemischt, offen oder in Plastiktüten oder anderen Behältern bei Nacht und Nebel bei solchen Sammelstellen deponiert werden. Ein solches Verhalten zeugt nicht nur von einer geradezu provozierenden Bequemlichkeit, da doch die Wertstoffe nur in die jeweiligen Container geworfen werden müssten, es geht offensichtlich auch hier darum, die Kehrichtsackgebühr zu umgehen. Ein erheblicher Anteil der deponierten Abfälle besteht nämlich aus Verbrennungungsmüll, der eigentlich in Gebührensäcken oder plombierten Containern für die Abfuhr bereitgestellt werden müsste. Auch diese Art "wilder" Deponie verstösst gegen das kommunale Kehrichtreglement und ist strafbar; auch in diesem Fall wird die betroffene Gemeinde um die Gebühren geprellt und, in letzter Instanz, ist der Steuerzahler der Leidtragende, weil er auch noch den zusätzliche Aufwand für die fachgerechte Entsorgung "wilder" Deponien bezahlen muss.
Die Gemeinden sind verpflichtet, das Kehrichtwesen auf ihrem Gebiet regelmässig zu kontrollieren, insbesondere auch die Zusammensetzung der Abfälle (brennbarer Hauskehricht / Wertstoffe) und die korrekte Bereitstellung der Gebinde gemäss geltendem Gebührensystem. Vergleichbare Fälle, wie die dokumentierten Beispiele, dürften auch in anderen Gemeinden noch vorkommen, indem an bestimmten Orten wiederholt "wild" deponiert wird. Diese Orte müssen vom Kontrollpersonal besonders aufmerksam kontrolliert und im Auge behalten werden.
Abfallberatung Oberwallis
