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Abfallwegweiser

Bauabfälle / Inertstoffe

Was: Als inert werden folgende Stoffe bezeichnet:
  • Inertstoffe im eigentlichen Sinn, welche ein geringes Schadenpotenzial und eine geringe Löslichkeit aufweisen und zu mehr als 95 Gewichtsprozent (Trockensubstanz) aus gesteinsähnlichen Bestandteilen bestehen.
  • Inerte Bauabfälle, welche zu mindestens 95 Gewichtsprozent aus Steinen oder gesteinsähnlichen Bestandteilen wie Beton, Asbestzement, ziegel, glas, Mauerabbruch und Strassenaufbruch bestehen.
  • Unverschmutztes Aushub- und Abraummaterial, welches nicht für Rekultivierungen verwertet werden kann.
Wie:
Gegen eine marktübliche Gebühr, die vom Betreiber einkassiert wird
Wo:
Kommunale oder regionale Aushubdeponie oder
Inertstoffdeponie
Wichtig:
Plastik, Glas, Altholz und Altkleider gehören nicht auf die Deponie.

Weitere Informationen

www.arv.ch: Aushub-, Rückbau und Recycling-Verband Schweiz (ARV)
www.admin.ch/ch/dsr/8/814.600.de.pdf
www.buwal.ch/abfall/geltendes_recht.htm
http://www.abfall.ch/_download/dokumente/Abfalltrennung.pdf

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